Garantiebedingungen:
Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das erworbene Produkt:
- CERAGEM® MASTER V4, Modell: CGM MB 1901
- CERAGEM® MASTER V3-E, Modell: CGM MB-1101
- CERAGEM® CERAGEM-E, Modell: CGM-M3500
- CERAGEM® Wärmematte, Modelle: M1, S1
eine Garantie von 2 Jahren ein.
Auf ein gebrauchtes Gerät, z.B. Massageliege CERAGEM E, geben wir 1 Jahr Garantie.
Gesetzliche Regelung: Die Garantie und Gewährleistung gelten ausschließlich für den Erstkäufer und sind in § 443 BGB geregelt. Die Garantie ist nicht übertragbar, d.h., ein Zweitkäufer, der die Ware innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten vom Erstkäufer erwirbt, kann sich nicht auf die Garantie berufen.
Die Gewährleistung erlischt, sobald ein Produkt weiterverkauft wird, geregelt in § 437 BGB und § 438 BGB. Grundsätzlich hat ein Zweitkäufer keine direkten gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler, da das Gewährleistungsrecht aus dem Kaufvertrag nur zwischen den Vertragsparteien, also dem Händler und dem Erstkäufer, besteht.
Fristen: Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt ab Lieferdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produkts, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:
RE.VITAL GmbH
Bochumer Str. 155a
45661 Recklinghausen
Tel.: 02361 4070567
schmerzfrei.online@gmail.com
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- normalen Verschleiß
- unsachgemäße Behandlung (z.B. bei Nutzung der CERAGEM-Liege mit mehr als 135 kg Körpergewicht; bei mehr als 135 kg Körpergewicht ausschließlich die Therapieliege CERAGEM E verwenden)
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einsenden der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten wurde. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware. Durch diese Händlergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, können Sie sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns wenden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.